Abschöpfung von Überschusserlösen: energy consult unterstützt Windparkbetreiber bei der Ermittlung von Erlösabschöpfungsbeträgen

Am 24. Dezember 2022 ist das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ in weiten Teilen in Kraft getreten. Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Entlastung der Stromverbraucher und zur Abschöpfung von Überschusserlösen aus erneuerbaren Energien. Es setzt die Vorgaben der EU-Verordnung 2022/1854 über Notfallmaßnahmen zur Reaktion auf hohe Energiepreise um.

Bei den erneuerbaren Energien ist der Abschöpfungsbetrag für jede einzelne Anlage ab 1 MW individuell zu berechnen. Die Anlagenbetreiber werden nicht nur finanziell in die Pflicht genommen, sondern müssen auch die Abschöpfungsbeträge selbst berechnen und melden, was zu erheblichem Umsetzungsaufwand führt. Die Erlösabschöpfung gilt rückwirkend zum 01. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023.

Energy consult unterstützt Sie als Anlagenbetreiber nicht nur bei den bürokratischen Meldungen und Berechnungen, sondern prüft auch effektiv für jede Anlage die Möglichkeiten des Wahlrechts gemäß §18 StromPBG. Unser Ziel ist es, den geringstmöglichen Abschöpfungsbetrag für Sie zu erzielen.

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