Stromlieferverträge (PPAs) für PV- und Windenergieanlagen

Kurz & Knapp

Preis- und Volumen-Schwankungen beim Ein- und Verkauf von Strom stellen Risiken dar, die zu Liquiditätsengpässen führen können
In Stromlieferverträgen werden fixe Strompreise für längere Perioden zwischen Anbieter und Abnehmer vereinbart, die die Erträge stabilisieren und so den wirtschaftlichen (Weiter-) Betrieb von PV- und Windparks mit oder ohne EEG-Förderung absichern
Energy consult unterstützt Sie als „Vermittler“ bei der Verhandlung individueller Angebote und berät auf Basis langjähriger Expertise

Flexible Stromlieferverträge (PPAs) zugeschnitten auf individuelle Anforderungen

Wenn ab 2021 für zahlreiche Parks die staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft, stellt sich für viele Betreiber die Frage, ob ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb noch möglich ist. Gemeinsam mit ausgewählten Vermarktern hat energy consult daher Stromlieferverträge entwickelt, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), die auf die Flexibilitätsanforderungen des Betriebs von ausgeförderten Anlagen ausgelegt sind.

Somit ist der Weiterbetrieb Ihrer Altanlagen für den Zeitraum von einigen Jahren sichergestellt. Sofern ein Repowering infrage kommt, kann diese Zeit als Überbrückung genutzt werden, um alle erforderlichen Genehmigungen zu beschaffen.

Aufgrund gestiegener Marktpreise können auch Neuanlagen und Anlagen, die sich bislang noch in der EEG-Vergütung befinden durch PPA-Abschlüsse profitieren. Wir bieten EEG-Parks die Möglichkeit potenzielle Zusatzerlöse für die kommenden Quartale oder Jahre abzusichern.

Durch die maßgeschneiderte Ausgestaltung der PPAs gewinnen Sie Planungssicherheit für den wirtschaftlichen (Weiter-) Betrieb Ihrer Wind- und PV-Anlagen.

Unsere Stromlieferverträge

Wir gestalten unsere PPAs flexibel in Abstimmung mit den Anlagenbetreibern. Einige der wesentlichen Merkmale haben wir hier für Sie zusammengefasst:

  • Keine Verpflichtung zur Lieferung einer Mindestmenge
  • Vertragskündigung ohne Schadensersatzverpflichtung bei Nutzung von Repowering-Möglichkeiten
  • Keine Schadensersatzpflicht bei Totalausfall einer Anlage
  • Keine zusätzlichen Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften
  • Vollständige Wahlfreiheit zwischen Preisfixierung am Future Markt oder Direktvermarktung
  • Fixierte Stromabnahmepreise werden auch in Stunden mit negativen Preisen und Redispatch bezahlt

Für Anlagenparks mit EEG-Förderung können grundsätzlich drei Absicherungsvarianten unterschieden werden:

  • Ergänzende Fixpreisregelungen
  • Wechsel in die sonstige Direktvermarktung
  • Abschluss einer finanziellen Absicherungslösung

Für die Finanzierung von großen Photovoltaik-Freiflächenprojekten ist der Abschluss von PPAs Voraussetzung. PPAs für PV-Projekte weisen einige Besonderheiten auf:

  • längere Laufzeiten: i.d.R. mehr als 10 Jahre
  • höhere Relevanz des Bonitätsrisikos des Abnehmers
  • längerfristige Bewertungen von Preis- und Mengenrisiken

Ihre Vorteile durch eine Zusammenarbeit mit energy consult

  • Profitieren Sie durch attraktive Konditionen von den Verbindungen und dem Volumen der PNE-Gruppe am Strommarkt
  • Die Bestimmung des richtigen Zeitpunktes für die Preis-Fixierung und die erforderliche Beobachtung der Strommärkte erfordern viel Zeit und Knowhow - ersparen Sie sich den zeitaufwendigen Kompetenzaufbau
  • Sie haben Zugang zu Experten aus z.B. Energiewirtschaft sowie Energie- und Vertragsrecht und sparen damit Kosten und Zeit in der eigenen Organisation
  • Sie bleiben mit den standardisierten Verträgen der energy consult flexibel (u.a. Kündigungsmöglichkeit durch Großschäden und bei Repowering)

Wie setzt sich der fixierte Stromabnahmepreis zusammen?

Um die erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen mit einem fixierten Preis vergütet zu bekommen, ist der Abschluss eines Stromliefervertrags mit einem Vermarkter erforderlich. Der Vermarkter verkauft die zukünftig erzeugte Energie und übernimmt das Risiko der Preis- und Produktionsschwankungen. Darüber hinaus können Anlagenbetreiber Erträge aus dem Verkauf von Herkunftsnachweisen (HKNs bzw. Guarantees of Origin (GoO)) generieren. Herkunftsnachweise zertifizieren die Produktion aus erneuerbarer Energie und werden pro erzeugter Megawattstunde abgerechnet. Der Verkauf dieser Bescheinigung ist meist Teil des Stromliefervertrags.

Der fixierte Stromabnahmepreis ist der sog. „Future Baseload Preis“ abzüglich eines Abschlags für den Vermarkter, der das Risiko der variablen Einspeisung abdeckt und die Vergütung für die Herkunftsnachweise enthält. Der Future Baseload Preis ist ein Produkt an der Strombörse für die konstante Lieferung von Strom über eine definierte zukünftige Periode. Um Angebote von verschiedenen Vermarktern vergleichen zu können, sollte daher vorrangig der Abschlag verglichen werden, da der Future Baseload Preis zeitlich variabel ist.

Energy consult als Vermittler zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer

Energy consult verbindet zwei Expertisen in den komplexen Fachbereichen Anlagenbetrieb und Strommarkt und unterstützt so als „Vermittler“ zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer den Abschluss von Stromlieferverträgen. Nach Vertragsabschluss berät energy consult den Betreiber außerdem bezüglich der Zeitpunkte zur Preisfixierung am Future Markt, um einen möglichst hohen fixierten Stromabnahmepreis für die Betreiber zu erreichen.

Auch während des Betriebs Ihrer PV- und Windenergieanlagen können Sie als Betreiber auf die Expertise von energy consult zählen und sich mit allen Fragen rund um die Stromabnahme an uns wenden.