Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ohne EEG-Förderung

Wie alle technischen Einrichtungen sind auch Windparks auf eine bestimmte Lebensdauer ausgelegt.

Die Betriebslaufzeit beträgt in der Regel 20 Jahre, danach stellt sich für viele Betreiber die Frage: Abbauen, Neubauen oder doch Weiterbetreiben ohne EEG-Förderung? Wir begleiten Sie dabei, verschiedene Szenarien zu entwickeln und finden mit Ihnen gemeinsam die beste Option für Ihren Windpark. Energy consult erstellt für Sie als Windparkbetreiber individuelle Weiterbetriebskonzepte und sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb Ihres Windparks auch nach der gesetzlich gesicherten EEG-Vergütung.

Weiterbetriebsgutachten als Entscheidungsgrundlage

Wir führen vollständige und unabhängige Gutachten für den soliden und rechtlich einwandfreien Weiterbetrieb Ihrer Windenergieanlage mit einer Lebensdauer von über 20 Jahren durch. Dazu gehört die analytische Prüfung inkl. Turbulenzgutachten sowie die praktische Prüfung bei der u.a. die Standsicherheit der Windenergieanlage geprüft wird. Als Ergebnis erhalten Sie für Ihr Projekt bzw. für die jeweilige Anlage den Zeitraum für den Weiterbetrieb.

Wir empfehlen die Durchführung des Weiterbetriebsgutachtens 20+ im 18. Betriebsjahr in Kombination mit einer Getriebeendoskopie. Somit haben Sie ausreichend Zeit die Rahmenbedingungen und Entscheidungen für den Weiterbetrieb, eine Veräußerung oder ein Repowering Ihres Windparks herzustellen.

Post-EEG Vertrag für die Betriebsführung

Der Weiterbetrieb von Windparks nach Auslaufen der EEG-Vergütung stellt den Betreiber und damit auch die Betriebsführung vor besondere Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, hat energy consult einen angepassten Vertrag für die Betriebsführung gestaltet.

Zahlungsmodalitäten

Um dem Betreiber die Möglichkeit der Liquiditätsakkumulation zu geben, ist die Vergütung bei Post-EEG Parks flexibilisiert. Weiterhin bietet energy consult die Option in Verbindung mit einer Mindestvergütung, eine variable Vergütung abhängig von den Erlösen zu vereinbaren. Für diese Option benötigt die energy consult Informationen über die Vergütungsstruktur sowie weiterer technischer Daten des Windparks. Damit entlastet die energy consult den Betreiber teilweise vom Vergütungsrisiko insbesondere in windarmen Jahren.

Vertragslaufzeit

Sofern der Weiterbetrieb einzelner Windenergieanlagen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist (z.B. bei einem Großkomponentenschaden) können diese individuell mit Stilllegung gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit wurde auf das Post-EEG Szenario flexibilisiert.

Stromlieferverträge (PPAs) für ausgeförderte Windenergieanlagen

Zusätzlich zum Wegfall der EEG-Vergütung sind Anlagenbetreiber bei der Direktvermarktung dem schwankenden Marktpreis ausgesetzt. Dies kann zu Liquiditätsengpässen führen und den Weiterbetrieb gefährden.

Die Lösung ist eine Fixierung des Stromabnahmepreises für eine Periode (z.B. jährlich) im Voraus, die für eine Stabilisierung der Erträge sorgt. Gemeinsam mit ausgewählten Vermarktern hat energy consult Stromlieferverträge entwickelt, die auf die Flexibilitätsanforderungen des Anlagenbetriebs von ausgeförderten Windenergieanlagen ausgelegt sind.

Dabei sehen wir uns als „Übersetzer“ zwischen Anlagenbetreibern und Stromabnehmern und vermitteln Stromlieferverträge (PPAs).

Energy consult übernimmt dabei die Suche eines Vermarkters und hilft beim Abschluss von vorverhandelten Verträgen.

Unsere PPA-Verträge sind flexibel gestaltet und direkt auf Ihre Windenergieanlage zugeschnitten.

Erfahren Sie mehr über unsere Vertragsgestaltung und Ihre Vorteile.

Repowering als Alternative zum Weiterbetrieb

Sollte ein Weiterbetrieb wirtschaftlich nicht attraktiv sein, unterstützen wir Sie ebenfalls bei dem Repowering Ihres Windparks. In diesem Zuge findet eine erneute Prüfung der Gutachten statt und das Genehmigungsverfahren wird routinemäßig durchgeführt, sodass der Zyklus von vorn beginnt. Mit einem Repowering kann die Stromerzeugung bei verminderter Zahl von Windenergieanlagen vervielfacht werden.

Folgende Dienstleistungen übernehmen wir für Sie:

  • Analyse von Repowering-Möglichkeiten
  • Sicherung der Standorte
  • Bestimmung der optimalen Windturbine & Turbinenstandorte (Micrositing)
  • Sicherung des Netzanschlusses
  • Beschaffung BImSchG
  • Abwicklung des Bestandsparks
  • Umsetzung des neuen Windparks