Individuelle Beratung für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK)

Windenergieanlagen in Deutschland müssen grundsätzlich als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden, um Kollisionen mit Luftfahrzeugen zu verhindern.

Um das nächtliche Dauerblinken auf ein Minimum zu reduzieren und damit gleichzeitig die Akzeptanz bei Anwohnern zu erhöhen, sollen Windparks zukünftig mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet werden.

Durch flugdetektierende Radartechnologie wird eine effektive Befeuerung nur bei tatsächlichem Flugverkehr aktiviert, sodass eine Windenergieanlage nur noch bei Annähern eines Luftfahrzeuges aufleuchtet. Spätestens zum 01.01.2024 müssen alle Windkraftanlagen in Deutschland mit einem BNK-System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein.

Das gilt nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen. Energy consult hat sich frühzeitig intensiv mit dem Thema der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) beschäftigt und bietet Ihnen eine fachmännische und kompetente Beratung bei der Ausstattung Ihrer Windenergieanlagen mit einem BNK-System.

Mittlerweile gibt es unterschiedliche Systemanbieter, über die wir Sie gerne informieren.

Folgende Leistungen übernimmt energy consult für Sie als Windparkbetreiber

  • Individuelle Beratung, Bedarfsgutachten und Kostenanalyse als Entscheidungsgrundlage des für Ihre Anlage passenden BNK-Systems unter Berücksichtigung der Vorgaben der Betreibergesellschaft
  • Analyse und Prüfung technischer Schnittstellen und damit die grundsätzliche Umrüstungseignung Ihrer Anlagen
  • Einbindung in den Rahmenvertrag der energy consult für BNK
  • Herstellerunabhängige Analyse der Eignung der verfügbaren, transponderbasierten BNK-Systeme für Ihren Windpark (Signallieferung, BNK-Hardware, standortbezogener Nachweis zur Erfüllung)
  • Verhandlungen mit den Systemanbietern bis hin zur Überwachung der Implementation im Windpark
  • Durchführung und Begleitung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens inklusive Bereitstellung von Genehmigungsunterlagen
  • Genehmigungskonforme Zulassung und Aktivierung

Überwachung und Umrüstung der Bestandsparks

Nachweis- und Dokumentationspflicht

Nutzen Sie unsere Expertise bei der Suche einer passenden Lösung und stellen Sie den rechtzeitigen Einbau eines BNK-Systems sicher, um den Verlust auf Anspruch einer Marktprämie bei nicht fristgerechter Umrüstung zu verhindern.

Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst frühzeitig für ein System der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung zu entscheiden, sodass die Genehmigungsverfahren rechtzeitig eingeleitet und die Umrüstungen fristgerecht in windschwachen Zeiten durchgeführt werden können.

Aktuelle gesetzliche Grundlage zum Einbau von BNK-Systemen

Seit der Einführung des EEG 2017 müssen nach §9 Abs. 8 Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachtkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen ausstatten.

Für die Umsetzung dieser Pflicht ist seit Inkrafttreten der AVV-KvL 2020 die Nutzung von Transponder-Signalen von Luftfahrzeugen zugelassen. Für die Aktivierung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung war ursprünglich der 1. Juli 2021 vorgesehen. Das Bundeskabinett hat im August 2024 beschlossen, dass die Pflicht zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem System zur Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) auf den 1. Januar 2025 verlängert werden soll.