Verpflichtung zur Einrichtung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK)

Wie inzwischen in aller Munde, müssen alle Windkraftanlagen in Deutschland spätestens zum 01.01.2023 mit einem BNK-System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ausgestattet sein. Das gilt nicht nur für Neu- sondern auch für Bestandsanlagen, so die aktuelle Gesetzgebung des EEG 2017 laut § 9 Abs. 8 und Beschluss BK-6-20-207 vom 5. November 2020. 

Unserer Expertise vertrauen auch zu diesem Thema unsere langjährigen Kunden, so dass wir nach umfangreicher, individueller Beratung und Analyse bereits von 3 Großkunden entsprechende Änderungsgenehmigungen erhalten konnten. Unserer Expertise vertrauen auch zu diesem Thema unsere langjährigen Kunden, so dass wir bereits für 16 Windparks den Auftrag über die Umsetzung entsprechender Änderungsgenehmigungen erhalten haben. Da bei nicht fristgerechter Umrüstung der Verlust des Anspruchs auf Marktprämie droht, empfehlen wir, sich umgehend mit diesem Thema zu beschäftigen, damit die Genehmigungsverfahren noch rechtzeitig eingeleitet und die Umrüstungen durchgeführt werden können. 

Energy consult bietet neben der individuellen Beratung und Analyse als Entscheidungsgrundlage auch die Prüfung technischer Schnittstellen, die Einbindung in den energy consult BNK Rahmenvertrag, Hersteller unabhängige Analyse der Eignung der verfügbaren, transponderbasierten BNK-Systeme, Verhandlungen mit Systemanbietern, Durchführung und Begleitung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens, genehmigungskonforme Zulassung und Aktivierung, um nur einige der angebotenen Dienstleistungen zu nennen. Ein wahrlich komplexes Thema, bei dem verschiedene Aspekte, technische und rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Erfahren Sie mehr!